Darüber hinaus fasste die Hauptversammlung folgende wesentliche Beschlüsse:
- Genehmigtes Kapital und Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG
Zur Erhöhung der Flexibilität in Finanzierungsfragen hat die Hauptversammlung den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft innerhalb von fünf Jahren um bis zu 50 % gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Zudem wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates innerhalb von fünf Jahren Finanzinstrumente gemäß § 174 AktG, das sind Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, im Ausmaß von bis zu 1 Mrd. EUR auszugeben, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf den Erwerb von Aktien der voestalpine AG einräumen können. Für die Bedienung von Finanzinstrumenten, die auch das Umtausch- und/oder Bezugsrecht auf Aktien der voestalpine AG einräumen, hat die Hauptversammlung eine bedingte Erhöhung des Grundkpitals um bis zu 80 Mio. Aktien beschlossen (bedingte Kapitalerhöhung).
Neben der bereits erwähnten Änderung der Satzung zur Reduktion der Kapitalvertreter im Aufsichtsrat, zur Ermächtigung des Vorstand zur Erhöhung des Grundkapitals (genehmigtes Kapital) sowie zur bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingte Kapitalerhöhung) hat die Hauptversammlung beschlossen, dass Mitteilungen von Aktionären bzw. Kreditinstuten in deutscher oder englischer Sprache an die voestalpine AG zu richten sind. Dies gilt auch für Depotbestätigungen. Die Verhandlungssprache in der Hauptversammlung ist Deutsch.