Neue Regeln für mehr Verkehrssicherheit am Standort Linz.

Die Betriebsamkeit am voestalpine-Werksgelände mit 13.200 Pkw und 1.300 Lkw täglich bedarf besonderer Achtsamkeit. Jeder kann mit bedachtem Verhalten gefährlichen Situationen oder logistischen Beeinträchtigungen vorbeugen.

Das Maßnahmenpaket der voestalpine hat zum Ziel:

  • Verkehrssicherheit zum Schutz der Kolleg:innen und Besucher:innen
  • Reibungslose Produktionslogistik
  • Störungsfreie Lager- und Produktionsflächen

Konsequenzen bei Regelverstößen orientieren sich am Strafrahmen von Anonymverfügungen.

Geschwindigkeitsübertretungen, Falschparken und sonstige Übertretungen werden in leichte, mittlere und schwere Vergehen eingeteilt. Stellt die voestalpine-Werkssicherung eine Verwaltungsübertretung fest, erfolgt eine Lenkererhebung via Anwalt. Die Kosten orientieren sich an Schweregrad und Häufigkeit der Übertretung. 

In der Einführungsphase ab Jänner 2014 werden ausschließlich schwere Vergehen geahndet (z. B. werden Falschparker:innen auf Behindertenparkplätzen abgeschleppt).

Ab April werden alle Maßnahmen umgesetzt!

Geschwindigkeitsübertretung

15 bis 30 km/h:

1. Mal: Verwarnung und Aufwandersatz € 105,20

ab dem 2. Mal: € 133,32


31 bis 50 km/h:

1. Mal: € 151,67

ab dem 2. Mal: € 163,67


ab 51 km/h:

€ 195,78

 

Verletzung der Helmpflicht

1. Mal:

Verwarnung

ab dem 2. Mal:

€ 81,47

 

Falschparken

Das Missachten von Fahrbahnmarkierungen oder Beschilderung für Kurzparkzonen und Kundenparkplätzen wird wie folgt geahndet:

1. Mal:

Verwarnung und Aufwandersatz € 81,47

2. Mal:

€ 133,32

ab dem 3. Mal:

€ 163,67

Wer Feuerwehrzufahrten, Logistikflächen, Halteverbote oder Behindertenparkplätze verparkt, wird kostenpflichtig abgeschleppt oder erhält eine Anzeige wegen Besitzstörung.

 

Fahren gegen Einbahnen und auf gesperrten Wegen sowie Vorrangverletzung

1. Mal:

€ 133,32

ab dem 2. Mal:

€ 166,67

 

 

Überfahrt von Rotlicht und Gefährdung von Fußgänger:innen auf Schutzwegen

1. Mal:

€ 163,67

ab dem 2. Mal:

€ 195,78

 

Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss

€ 195,78 und sofortige Kontaktaufnahme mit der Polizei