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REACH in der voestalpine

Mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung (zur Registrierung, Evaluierung, Autorisierung und Beschränkung von chemischen Stoffen) müssen nicht mehr Behörden, sondern Hersteller und Importeure selbst für das Identifizieren und Bewerten von Altstoffen sorgen. Die voestalpine hat sich ordnungsgemäß um das Registrieren der hergestellten und in die EU importierten Stoffe gekümmert und stellt laufend die Einhaltung sonstiger REACH relevanter Pflichten sicher.

REACH

Mit 1. Juni 2007 trat die EU-Verordnung zu REACH in Kraft. Die gemäß REACH erforderliche Vorregistrierung von Stoffen wurde in der voestalpine fristgerecht mit 1. Dezember 2008 abgeschlossen, wobei von 28 Konzerngesellschaften etwa 1.000 Vorregistrierungen an die Europäische Chemikalienagentur in Helsinki ergingen. Die Durchführung der Registrierungen bis spätestens 1. Dezember 2010 wurde ebenfalls konzernweit koordiniert. Dabei sind letztlich 23 Registrierungen von 16 unterschiedlichen Stoffen (z.B. Eisen, Eisenoxid, Schlacken, Zunder, etc.) durch 7 Konzerngesellschaften eingereicht worden.

Wer hilft Ihnen weiter?

Bei produktspezifischen Fragen:
Für jedes von REACH betroffene Unternehmen in der voestalpine wurde ein REACH-Manager bestimmt, der Ihnen für weitere Informationen zu den Inhalten von REACH zur Seite steht. Sollten Sie Fragen haben, senden Sie uns einfach Ihre Anfrage an REACH@voestalpine.com.

Kommunikation in der Lieferkette

Positionspapiere der Stahlindustrie zur REACH Umsetzung