Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG

Im Rahmen der von der voestalpine AG im Juli 2005 begebenen Wandelschuldverschreibung haben weitere Inhaber von der Ausübung ihres Wandlungsrechts in voestalpine-Aktien Gebrauch gemacht. In diesem Zusammenhang gibt die voestalpine AG gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz bekannt, dass sie 148.265 Stück eigene Aktien (das entspricht 0,09 % des Grundkapitals der voestalpine AG) an Gläubiger der Wandelanleihe zum Wandlungskurs von EUR 18,75, insgesamt somit für EUR 2.779.968,75, übertragen hat. Mit 6. Mai 2008 wird die voestalpine AG weitere 533.333 Stück eigene Aktien (rund 0,32 % des Grundkapitals) an Gläubiger der Wandelanleihe zum Wandlungskurs von EUR 18,75, insgesamt somit für EUR 9.999.993,75, übertragen.

Darüber hinaus hat die voestalpine AG 27.850 Stück eigene Aktien (das entspricht 0,017 % des Grundkapitals) an Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns bzw. an die voestalpine Arbeitnehmer-Privatstiftung zur Zuteilung an Mitarbeiter der voestalpine-Gruppe übertragen. Davon wurden 27.444 Stück zum Preis von EUR 65,76 und 406 Stück zum Preis von EUR 40 übertragen. Diese Übertragung erfolgte im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine; der von Mitarbeitern gehaltene Anteil an der voestalpine AG beträgt unverändert
10,7 %.

Insgesamt wird die voestalpine AG mit 7. Mai 2008 4.561.696 Stück eigene Aktien halten.

(25.4.2008)


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