Corporate Governance

Österreichischer Corporate Governance-Kodex

Mit Oktober 2002 hat der Österreichische Corporate Governance-Kodex seine Gültigkeit erlangt. Darin wird österreichischen Aktiengesellschaften ein Ordnungsrahmen für die Führung und Überwachung des Unternehmens zur Verfügung gestellt.

Der Kodex verfolgt das Ziel einer verantwortlichen, auf nachhaltige und langfristige Wertschaffung ausgerichteten Leitung und Kontrolle von Gesellschaften und Konzernen. Damit soll ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens erreicht werden.

Grundlage des Kodex sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börse- und Kapitalmarktrechtes sowie in ihren Grundsätzen die OECD-Richtlinien für Corporate Governance. Der Kodex wurde seit 2002 mehrmals überarbeitet. Die letzte Änderung erfolgte im Juni 2007.

Der Kodex erlangt Geltung durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen.

Vorstand und Aufsichtsrat der voestalpine AG haben bereits im Jahr 2003 beschlossen, den Corporate Governance-Kodex anzuerkennen und haben auch die zwischenzeitig erfolgten Regeländerungen umgesetzt.

 

Weitere Informationen finden sie auf folgender Homepage:

Österreichischer Arbeitskreis für Corporate Governance

 

 

Einhaltung des österreichischen Corporate Governance Kodex

Neben den verbindlich einzuhaltenden „L-Regeln“* werden auch die C-Regeln des Kodex mit einer einzigen Ausnahme eingehalten. Entgegen der Regel 57 enthalten weder die Satzung noch die Geschäftsordnung eine Altersgrenze für die Nominierung von Aufsichtsratsmitgliedern für die Gesellschaft.

* Im Corporate Governance-Kodex sind folgende Regeln vorgesehen:
„L-Regeln“ (= Legal), das sind gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen;
„C-Regeln“ (Comply or Explain), deren Nichteinhaltung begründet werden muss;
„R-Regeln“ (Recommandations), das sind Empfehlungen, die im Fall der voestalpine AG weitestgehend befolgt werden.

 

Regel 58 - Offenlegung von Aufsichtsratsmandaten

Gemäß Regel 58 (C-Regel) des Corporate Governance Codex, sind andere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften für jedes Aufsichtsratsmitglied im Geschäftsbericht oder auf der Website der Gesellschaft offen zu legen.

Derzeit nehmen keine Aufsichtsratmitglieder der voestalpine AG andere Aufsichtsratsmandate oder vergleichbare Funktionen in in- und ausländischen börsennotierten Gesellschaften wahr.



 

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Wien, 16.05.08 17:47 MEZ