Medizinische Fragen zur Corona-Schutzimpfung
Soll ich vor der Impfung einen Antikörpertest machen?
Die Bestimmung von Antikörpern ist vor der Corona Impfung nicht notwendig und wird aktuell nicht empfohlen.
Wird vor der Corona-Impfung ein Corona-Test gemacht?
Nein. Allerdings soll keine Impfung durchgeführt werden, wenn Sie sich krank fühlen.
Wenn ich schon Corona hatte: Macht die Impfung Sinn?
Personen, bei denen mittels PCR eine Infektion mit Corona-Viren bestätigt wurde, sollen aktuell noch nicht geimpft werden, weil man derzeit davon ausgeht, dass sie noch für die Dauer von 6 Monaten nach Infekt ausreichend Antikörper haben. Solange Impfstoff knapp ist, sollen Personen, die noch kein Erkrankung hatten, vorher die Möglichkeit zur Impfung haben. Eine Corona-Impfung wird daher erst 6-8 Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus empfohlen. Nach aktuellem Wissensstand ist nach dem Infekt eine einzige Teilimpfung ausreichend.
Wer darf nicht geimpft werden/soll nicht geimpft werden?
Personen mit bekannter Allergie gegenüber Inhaltsstoffen der Impfung. Sobald wir wissen, welcher Impfstoff zur Anwendung kommt, erfolgt dazu eine nähere Information. Außerdem soll der Abstand zu anderen Impfungen mindestens 2 Wochen betragen, bitte beachten Sie dies auch bei einer eventuellen Zeckenimpfung!
Ich bin allergisch auf Gräser/Hausstaub/Nüsse…. Kann ich mich impfen lassen?
Ja, allerdings kann es sein, dass im Falle von stattgehabten, heftigen allergischen Reaktionen in der Vergangenheit die Beobachtungszeit nach der Impfung verlängert wird und wir Sie länger im Auge behalten.
Ich habe eine chronische Krankheit, ich bin mir nicht sicher, ob ich geimpft werden darf.
Allgemein gibt es keinen Ausschlussgrund von der Impfung, aber in speziellen Fällen kann die Stellungnahme eines behandelnden Facharztes, der Sie und Ihre Krankheit kennt, hilfreich sein. Auch unter Einnahme von Blutdruckmedikamenten, Asthmaspray und ähnl. kann und soll geimpft werden!
Wie sieht es mit Nebenwirkungen aus?
Jede Impfung kann Nebenwirkungen und Begleitfolgen haben. Von leichten Schmerzen, Fieber oder Kopfschmerzen bis zu allergischen Reaktionen auf den Impfstoff. Das ist unangenehm, zeigt aber, dass Ihr Immunsystem ordentlich arbeitet. Und nichts im Vergleich, zu einem schweren Verlauf von Covid-19.
Wo finde ich weitere Infos?
Zum Beispiel hier: Corona-Schutzimpfung – Häufig gestellte Fragen (sozialministerium.at)
An wen kann ich mich bei medizinischen Fragen wenden?
Wenn Sie wegen einer bestehenden Krankheit in Behandlung beim Facharzt oder Hausarzt sind, kann es Sinn machen, mit diesem die Impfung zu besprechen. Allgemeine medizinische Fragen können Sie unter der DW 3613 (Mo–Do 07:00–14:00 und Fr 07:00–11:30 Uhr) stellen. Da wir aktuell noch nicht wissen, welcher Impfstoff zu Verfügung stehen wird, können wir dazu noch keine Aussage treffen.
Organisatorische Fragen zur Corona-Schutzimpfung
Wie wird die Impfung in der voestalpine Linz organisiert?
Nach einer Registrierung kann die Anmeldung zur Impfung erfolgen, sobald wir Termine vergeben können.
Warum so kompliziert?
Weil wir aktuell nicht wissen, welchen/wieviel Impfstoff wir wann bekommen. Die Terminvergabe kann erst erfolgen, wenn wir die Rahmenbedingungen kennen und soll dann aber rasch gehen.
Wo wird geimpft?
Im Saal im Untergeschoß der Stahlwelt. Hier haben ausreichend Platz für unsere Impfstraße und für die Nachbeobachtung. Wir nehmen die Sicherheit sehr ernst, daher bestehen wir allen geimpften Personen auf eine Nachbeobachtungszeit von 15 Minuten die vor Ort „abgesessen“ werden müssen.
Welcher Impfstoff wird gekauft?
Es ist nicht möglich, Corona-Impfstoff zu kaufen. Dieser wird über die Bundesbeschaffungsgesellschaft zu geteilt. Soweit wir jetzt wissen wird es aber während des Betriebes der Impfstraße durchgehend der selbe sein.
Wird die Impfung im elektronischen Impfpass eingetragen?
Ja, der Eintrag dieser Impfung in den e-Impfpass ist verpflichtend und dem wird nachgekommen. Zusätzlich kann auch in einem herkömmlichen Pass ein entsprechender Eintrag gemacht werden.
Wie komme ich zu meinem grünen Pass?
Das ist eine Frage, die wir aktuell nicht beantworten können.
Kann ich meinen Eintrag im e-Impfpass sehen?
Ja, über das elga-Portal: https://www.gesundheit.gv.at/elga/inhalt
Wer bekommt als erstes die Möglichkeit zur Impfung?
Da wir aktuell davon ausgehen, dass Angehörige aus der Risikogruppe bereits über die niedergelassenen Ärzte oder nach Verständigung der ÖGK in den öffentlichen Impfstraßen geimpft wurden, erfolgt die Priorisierung nach einer internen Priorisierung in Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Produktion.
Gelten für mich nach einer Impfung die ganzen Corona-Maßnahmen weiter?
Vorerst ja. Allerdings ist eine Lockerung der Maßnahmen möglich, wenn möglichst viele Personen über Immunität verfügen.
Soll ich mich auch an anderen Stellen registrieren lassen?
Ja! Die beste Impfung ist die, die rasch in einen Oberarm kommt. Wenn über die Registrierung bei https://www.oesterreich-impft.at/impfanmeldung/ oder über den Hausarzt früher die Möglichkeit besteht, eine Impfung zu bekommen, dann nehmen sie das bitte wahr! Aber bitte stornieren Sie dann die Registrierung über den Link, den Sie bei der Registrierung erhalten haben.Coronavirus
Kann ich mich vorsorglich auf eine Ansteckung mit Coronaviren testen lassen?
Der Test ist leider kein Frühtest sondern hat erst eine Aussagekraft, wenn Symptome (Husten, Fieber, Kurzatmigkeit) aufgetreten sind. Ein Test auf reinen Verdacht bei beschwerdefreien Personen bringt kein verlässliches Ergebnis und wird daher auch nicht durchgeführt.
Was mache ich, wenn in meinem Umfeld ein Corona-Verdacht auftaucht?
Wenn bei Personen, die mit Ihnen gemeinsam in einem Haushalt leben, ein Verdacht auf eine Ansteckung mit dem Coronavirus auftaucht, bleiben Sie bitte unbedingt vorsorglich zu Hause und wenden Sie sich an die österreichweit einheitliche Gesundheitshotline 1450. Nur so schützen Sie Ihre Kollegen vor einer Ansteckung und vermeiden eine weitere Ausbreitung des Virus.
Ich habe allgemeine Fragen zu Corona. Soll ich auch die Notrufnummer 144 wählen?
Um die Notrufnummer für Notfälle freizuhalten, bitte wir Sie nur bei konkreten Symptomen die Notfallnummer zu wählen. Allgemeine Fragen beantwortet die Agentur für Gesundheit (AGES) über die 24-Stunden-Hotline 0800 555 621 (nur in Österreich).
Wenn Sie aufgrund der aktuellen Situation vermehrt grübeln oder auch Ängste verspüren und mit niemanden darüber sprechen können, nehmen Sie das Angebot der Betriebsmedizin an und wählen Sie die Telefonnummer +43 50304 15 - 8340. In der Zeit von 07:30 bis 20:00 Uhr wird Frau Charlotte Dichtl (klinische & Gesundheitspsychologin) für Sie erreichbar sein.
Während der Arbeitszeit
Darf ich trotz Ausgangsbeschränkung zur Arbeit kommen?
Mitarbeiter, deren Anwesenheit zur Aufrechterhaltung des Betriebs unbedingt erforderlich ist, sind von der Ausgangsbeschränkung ausgenommen.
Warum muss ich in der Produktion arbeiten, obwohl Ausgangsbeschränkung herrscht?
„Die voestalpine ist einer der wichtigsten Betriebe der österreichischen Volkswirtschaft. Als solcher stuft uns die Regierung als "Betreiber kritischer Infrastruktur" ein. Dazu kommt, dass ein „Notstopp" der kompletten Produktion immense Anlageschäden zur Folge hätte. Offen gesagt: Hier geht es nicht um Gewinne, sondern um tausende Arbeitsplätze, die bei unüberlegtem Handeln in akuter Gefahr wären. Fürsorgepflicht bedeutet für uns beides: Die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und gleichzeitig sicherzustellen, dass wir auch übermorgen attraktive Arbeitsplätze zur Verfügung stellen können.
Als Produktionsmitarbeiter/in kommt Ihnen in diesen Tagen eine Schlüsselrolle beim Erhalt der Funktionsfähigkeit unserer Betriebe und somit beim Erhalt von wertvollen Arbeitsplätzen zu. Die ganze voestalpine-Familie ist dankbar für Ihren Einsatz. Egal ob daheim oder im Werk: wir stehen zusammen und werden diese schwere Zeit meistern.“
Hubert Zajicek, Helmut Gruber
Wie kann ich mich schützen, wenn ich in der Arbeit bin?
Um sich vor einer Ansteckung mit Coronaviren zu schützen, bitten wir Sie die Hygieneregeln strikt einzuhalten:
- Hände regelmäßig mit Seife waschen. Bei nicht verfügbarer Waschmöglichkeit: Desinfektionsmittel verwenden.
- Hände schütteln vermeiden.
- Hände vom Gesicht fernhalten.
- Regelmäßig lüften.
- In den Ärmel husten. Gesicht von anderen Personen abwenden.
- Zwei Meter Abstand zu anderen Personen einhalten.
- Oberflächen am Arbeitsplatzes und des Handys bei Schichtübergabe desinfizieren. Zusätzliches Desinfektionsmaterial wurde bereits angefordert.
Bitte beachten Sie, dass diese Hygienemaßnahmen in der Regel ausreichen. Das Tragen von Schutzmasken ist nicht notwendig.
Wie gehen wir mit Sicherheitsviertelstunden und Sicherheitsaudits in nächster Zeit um?
Bitte setzen Sie die Sicherheitsviertelstunden als „Versammlung“ aus und nutzen Sie, wo möglich, die e-Learning-Module. Sicherheitsaudits können unter Einhaltung der Corona-Richtlinien durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nur Mitarbeiter, die im Betrieb sind, Audits durchführen und währenddessen auf einen ausreichenden Sicherheitsabstand achten.
„Werden an die Mitarbeiter/innen in der Produktion und im Büro Schutzmasken verteilt?"
Die Schutzmaskenbestände werden zurzeit durch größere Maskenkontingente unterschiedlicher Schutzklassen aufgefüllt. Die Bestellungen sind erfolgt, die ersten Lieferungen sind bereits eingetroffen.
Um eine geordnete Verteilung sicherzustellen, erarbeitet das Corona-Team eine Verteilrichtlinie. Konkret wird darin klar geregelt, welche Tätigkeiten und Arbeitsumgebungen welche Schutzklasse erfordern und wo die Masken angefordert werden können. Ziel ist es, in geordneter Art und Weise die Mitarbeiter je nach Gefährdungsgrad breitflächig zu schützen. Die Richtlinie wird in Kürze kommuniziert.
WICHTIG: Das Tragen von Schutzmasken ist kein Ersatz der bestehenden Hygienerichtlinien (Abstand halten, Husten und Niesen in die Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen).
Können Klima-Lüftungsanlagen in Büros das Virus verbreiten?
Die Klima-Lüftungsanlagen in den Leitständen, Steuerständen, EDV-Räumen etc. sind als Einzelklimaanlagen ausgeführt. Das heißt, sie versorgen immer nur einen Raum oder manchmal auch direkt angebaute Aufenthaltsräume. Gleiches gilt auch für Klima-Lüftungsanlagen in den Bürobereichen. Die großteils hier verbauten Anlagen sind als reine Einzelumluftanlagen ausgeführt. Diese sogenannten Sekundärluftgeräte (Ventilatorkonvektoren, Induktionsgeräte, Split-Geräte) sind nur im jeweiligen, einzelnen Raum wirksam und übertragen keine Keime in andere Räume.
Wichtig ist aber nach wie vor eine ausreichende Fensterlüftung, denn diese reduziert signifikant das Risiko von Infektionen. Für Wohnungen und Büros ist es aus innenraumhygienischen Gründen ratsam, die Fenster bei Daueraufenthalt etwa alle 2-3 Stunden zu öffnen und „durchzulüften“. Abhängig von der Außentemperatur sind Lüftungszeiten von wenigen Minuten bereits sinnvoll.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) und der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband) melden, dass nach derzeitigem Kenntnisstand, Coronaviren durch Tröpfcheninfektion verbreitet werden. Eine Übertragung über Lüftungs- oder Klimaanlagen halten sie deshalb für "nahezu ausgeschlossen".
Wann müssen Plexiglastrennwende in Büros oder Steuerständen angebracht werden? Bei einer Mehrfachbesetzung von Büros oder von Steuerstände müssen Plexiglasstrennwände angebracht werden, wenn der Abstand von 2 m nicht eingehalten werden kann. Bitte beachten SIe, dass Plexiglastrennwände keine Ersatzmaßnahme zum Mund-Nasenschutz darstellen.
In solchen Fällen gilt:
Für Sitzarbeitsplätze muss die Trennwand mindestens 1,5 m über den Fußboden reichen. Für Steharbeitsplätze oder einer Mischung aus Steh- und Sitzarbeitsplatz muss die Trennwand mindestens 2,0 m über den Fußboden reichen.
Für Steuerstände kritischer Anlagen gelten verschärfte Schutzmaßnahmen. Welche Steuerstände sind das?
Als kritische Anlagen werden jene Anlagen definiert, welche zur Aufrechterhaltung der Produktion notwendig sind. Die Einstufung erfolgt durch die jeweiligen Business Units. Für die voestalpine Stahl GmbH wurden folgende Steuerstände identifiziert:
BU Bramme: alle Steuerstände
BU Band: alle Steuerstände
TS: Kraftwerk und Heizzentrale
Kurzarbeit
Allgemeines
Was ist Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist eine besondere Form der Arbeitszeitgestaltung in wirtschaftlich schweren Situationen und dient zur Herabsetzung der Normalarbeitszeit. Der/die MitarbeiterIn bekommt Kurzarbeitsunterstützung und das Unternehmen erhält Kurzarbeitsbeihilfe. Das Ziel ist die Senkung der Kosten und die Aufrechterhaltung des Beschäftigtenstandes.
Wie lange dauert die Kurzarbeit?
Die Kurzarbeit beginnt größtenteils in der Division am 01.04.2020 und dauert bis 30.06.2020. Theoretisch ist eine Verlängerung um weitere 3 Monate möglich.
Ist man auch im Homeoffice unfallversichert?
Unfälle im Zusammenhang mit Teleworking gelten befristet seit 11. März 2020 bis 31. Dezember 2020 als Arbeitsunfälle. Für diesen Zeitraum gilt der Aufenthaltsort (Homeoffice) der Mitarbeiterin für diese Frage als Dienststätte.
Voraussetzungen
Für wen gilt die Kurzarbeit?
Kurzarbeit gilt für folgende Personengruppen:
- ArbeiterInnen
- Angstellte
- Kaufmännische Lehrlinge
- Gewerbliche Lehrlinge
Wer ist aus der Kurzarbeit ausgeschlossen?
Ausgenommen sind folgende Personengruppen
- MitarbeiterInnen in Altersteilzeit
- MitarbeiterInnen mit einem Beschäftigungsprozentsatz kleiner 40 %
- Freie DienstnehmerInnen
- Geringfügig Beschäftigte
- MitarbeiterInnen, die die Wartefrist im Ausmaß von EINEM Monat vor Beginn der Kurzarbeit nicht erfüllt haben
- MitarbeiterInnen, mit denen nach dem divisionalen Regelwerk vertraglich Vertrauensarbeitszeit vereinbart wurde
Abgrenzung zum Privatem
Dürfen MitarbeiterInnen während der laufenden Kurzarbeit sozialen, freiwilligen Dienst leisten?
Ja, MitarbeiterInnen dürfen während der laufenden Kurzarbeit sozialen freiwilligen Dienst leisten. Kurzarbeit ist „Freizeit“ und es können jedenfalls freiwillige Tätigkeiten erbracht werden. Selbst wenn die Tätigkeiten entlohnt werden, sieht das AMS in der derzeitigen Situation kein Problem, da ja die Beschäftigung bei der voestalpine aufrecht bleibt, und das ist wesentlich.
Einige Busfahrer mit bezahlter Jahreskarte, fahren jetzt selbst zu Ihrem Arbeitsplatz (Busse meiden). Gibt es diesbezüglich eine Entschädigung?
Der Weg zur und von der Arbeitsstätte fällt grundsätzlich in die private Sphäre des Mitarbeiters. Den öffentlichen Verkehr zu meiden, trägt zum Selbstschutz des Mitarbeiters/ der Mitarbeiterin bei.
Kann es bei der Arbeitnehmerveranlagung zu Nachteilen durch die Kurzarbeit kommen?
Die Kurzarbeitsunterstützung ist ein Bruttobestandteil, der auch Auswirkung auf die Lohnsteuer hat. Demnach gibt es natürlich eine Auswirkung bei der Arbeitnehmerveranlagung. Da die Auswirkungen von der Situation des Mitarbeiters abhängig sind, ist keine generelle Aussage möglich.
Gibt es für MitarbeiterInnen eine schriftliche Bestätigung, dass sie in Kurzarbeit gehen bzw. sich in Kurzarbeit befinden zur Vorlage bei diversen Stellen (Bank, Gericht, etc.)?
Momentan kann nur bestätigt werden, dass aufrechtes Dienstverhältnis besteht und dass er vorläufig in Kurzarbeit ist. Genau Einkommensausfälle können noch nicht bestätigt werden.
Arbeitszeit
Wie sieht es mit den FO- (Freizeitoption-) Guthaben aus? Dürfen diese bleiben?
Langzeitkonten (wie z.B. FO) sind ausgenommen von der Regelung, die in Frage 1.2.4. beschrieben wird, und müssen vor Kurzarbeit nicht abgebaut werden.
Generell darf Zeitausgleich den Urlaub nicht unterbrechen. Dürfen in der jetzigen Situation diesbezüglich Ausnahmen gemacht werden?
Auch in der jetzigen Situation gilt, dass Urlaub nicht durch Zeitausgleich unterbrochen werden darf. Das ist in der Betriebsvereinbarung „Gleitzeit“ festgehalten und weiterhin gültig.
Kurzarbeit ist Freizeit – Gibt es Ankündigungsfristen für kurzfristigen Arbeitsbedarf?
Innerhalb angemessener Frist ist die Arbeit wieder anzutreten laut Sozialpartnervereinbarung. Die angemessene Frist ist im Einzelfall zu beurteilen.
Wie wird die Reduzierung der Arbeitszeit erreicht?
Die Reduzierung erfolgt entweder über ganztägige Abwesenheiten (zusätzliche Freischichten) oder über die Reduzierung der täglichen Arbeitszeit je nach Auslastungssituation.
Was passiert mit den bestehenden Arbeitszeitmodellen während der Kurzarbeit?
Die Arbeitszeitmodelle werden nicht geändert. Der Einsatz der MitarbeiterInnen wird auslastungsabhängig nach angemessener Vorankündigungszeit analog wie vor der Kurzarbeit erfolgen.
Können während der Kurzarbeit Gleitzeitsalden aufgebaut werden?
Der Aufbau von Salden während der Kurzarbeit ist tunlichst zu vermeiden. Sollten dennoch Salden aufgebaut werden, müssen diese im darauffolgenden Monat abgebaut werden, um die Kurzarbeitsfähigkeit wiederherzustellen.
Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist mit 01.04.2020 kurzarbeitsfähig. Die Saldenansicht auf ihrem Zeitnachweis sieht per 01.04.2020 folgendermaßen aus:
Bis 30.04.2020 baut Sie 10h Gleitzeitsaldo auf. Die Saldenansicht auf ihrem Zeitnachweis sieht per 01.05.2020 folgendermaßen aus:
Diese Mitarbeiterin muss im Mai so bald wie möglich 10h Gleitzeitsaldo abbauen um wieder kurzarbeitsfähig zu sein.
Wie funktioniert Kurzarbeit bei Teilzeit? Wird Teilzeit beendet, oder ist sie die Basis für Kurzarbeit?
Basis für die Kurzarbeit ist die individuelle Normalarbeitszeit vor Kurzarbeit. Die Teilzeit wird nicht beendet, sondern als Grundlage für die Berechnung der 10% bis 90% Arbeitszeit genommen.
Beispiel: Arbeitszeit vor Kurzarbeit: 20h pro Woche, Arbeitszeit während Kurzarbeit: 2h bis 18h pro Woche
Wie wird die Kurzarbeit am Zeitnachweis abgebildet?
Auf dem Zeitnachweis werden die Kurzarbeitsstunden pro Tag abgebildet. Eine monatliche Summe ist nicht angeführt. Die Kurzarbeitseinträge werden am Zeitnachweis folgendermaßen abgebildet:
Entgelt - Allgemeines
Erhalten die MitarbeiterInnen Bezüge von der voestalpine und vom AMS?
Die MitarbeiterInnen erhalten die Bezüge weiterhin von ihrem Arbeitgeber.
Was ist die Basis für das Entgelt während Kurzarbeit?
- Tatsächliches Entgelt des jeweiligen Mitarbeiters vor Kurzarbeit inkl. Zulagen und Zuschläge (exkl. Überstunden)
- Entgelt des letzten vollentlohnten Monats (der letzten vollentlohnten vier Wochen)
- Liegt kein regelmäßiges Entgelt vor (Schichtbetrieb): Durchschnitt der letzten 13 Wochen Entgeltbestandteile bis Brutto € 5.370,00 werden vom AMS vergütet
Welche finanziellen Auswirkungen hat die Kurzarbeit?
Die Sozialpartner haben eine Nettoentgeltgarantie vereinbart. Dh. durch die Nettoersatzrate werden zwischen 80 % und 90 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit gesichert.
Durch die Nettoersatzrate erhalten MitarbeiterInnen:
- BRUTTO > 2.685,00: 80 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit
- BRUTTO > 1.700,00 < 2.685,00: 85 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit
- BRUTTO < 1.700,00: 90 % des Nettoentgelts vor Kurzarbeit
- Lehrlinge: 100% des Nettoentgelts vor Kurzarbeit
Muss die Pendlerpauschale ausgesetzt werden, wenn man im Homeoffice arbeitet?
Die Pendlerpauschale kann auch, wenn man im Homeoffice arbeitet, weiterhin geltend gemacht werden.
Entgelt - Beiträge und Sonderzahlungen
Gibt es Einbußen bei den Sonderzahlungen (Urlaubs- bzw. Weihnachtsgeld)?
Nein, die Höhe der Sonderzahlungen wird auf der Basis der Normalarbeitszeit vor Einführung der Kurzarbeit berechnet.
Was passiert mit der der Abfertigung und Mitarbeiterbeteiligung?
Hinsichtlich der Abfertigung (ALT und NEU) und der Mitarbeiterbeteiligung treten durch die Kurzarbeit keine Schmälerung ein.
Was passiert mit dem Jubiläumsgeld und den APK Beiträgen?
Hinsichtlich Jubiläumsgeld und APK Beiträge treten durch die Kurzarbeit keine Schmälerung ein.
Hat die Kurzarbeit Auswirkungen auf die Abbaupläne und Soziallöhne?
MitarbeiterInnen mit (Sozial-) Lohnsicherung können ebenfalls in Kurzarbeit gehen. Die geleistete Arbeitszeit wird mit dem Sicherungssatz ausbezahlt. Auch hier werden im Rahmen der Kurzarbeit je nach Höhe des Bruttogehalts vor Kurzarbeit 80 % bis 90% des Nettoentgelts gesichert. Im Sinne der Gleichbehandlung ist eine höhere Sicherung nicht vorgesehen.
Welche Auswirkung hat die Kurzarbeit auf die Sozialversicherungsbeiträge?
Während des Zeitraumes der Kurzarbeit werden die Sozialversicherungsbeiträge in gleicher Höhe wie vor der Kurzarbeit entrichtet. Gleiches gilt für die Beiträge zur Pensionskasse und zur Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung NEU).
Welche Auswirkungen hat die Kurzarbeit auf MitarbeiterInnen, die im Rahmen des Solidaritätsprämienmodells bereits Beihilfen erhalten?
Die kurzarbeitsbedingten Ausfallstunden beziehen sich im Rahmen des Solidaritätsprämienmodells auf die bereits reduzierte Arbeitszeit. Die Solidaritätsprämie bleibt unberührt. Für die Ausfallsstunden durch Kurzarbeit erhält der Mitarbeiter / die Mitarbeiterin eine „zweite“ Unterstützung.
Entgelt - Kurzarbeit und Mehrarbeit
Können während der Kurzarbeit Überstunden erbracht werden? Hat die Leistung von Überstunden eine Auswirkung auf die Nettoersatzrate?
Die Leistung von Überstunden während der Kurzarbeit ist in Sonderfällen möglich (z.B. Zwölfstundenschichten zur Verringerung der Ansteckungsgefahr). Auf die Berechnung der Nettoersatzrate haben Überstundenentgelte keine Auswirkung.
ABER: In Monaten mit Überstunden wird die Kurzarbeitsbeihilfe, die wir vom AMS bekommen, um die geleisteten Überstunden gekürzt.
Sind in der Kurzarbeit Einbringschichten möglich und wie werden sie bewertet?
Einbringschichten sind auch während der Kurzarbeit möglich. Sie werden ganz normal als Arbeitszeit gewertet und zählen am Jahresende auch für die notwendigen Einbringschichten.
Urlaub
Hat die Kurzarbeit Auswirkungen auf den Urlaubsanspruch?
Nein, während des Zeitraumes der Kurzarbeit wird der Urlaubsanspruch grundsätzlich nicht aliquotiert.
Ist stundenweiser Verbrauch von Urlaub möglich?
Nein, der stundenweise Verbrauch von Urlaub ist nicht möglich.
Wie erfolgen Urlaubsvereinbarungen während der Kurzarbeit?
Der Urlaub muss so genommen werden, als ob keine Kurzarbeit bestünde. Grundsätzlich sind Urlaubsvereinbarungen gültig. Diese können jedoch im Einvernehmen wieder abgeändert werden.
Beispiel: Bei einer 5-Tage Woche vor Kurzarbeit müssen für eine Woche Urlaub 5 Tage Urlaub genommen werden.
Bleibt NschG (Nachtschwerarbeitsgesetz) bei Schichtreduktion?
Für den Anspruchserwerb und das Ausmaß des Zusatzurlaubes nach dem NSchG werden Zeiten der Kurzarbeit so behandelt, als wäre keine Kurzarbeit vereinbart worden.
Kommunikationsmedien
Wie erhalte ich aktuelle Informationen?
In der Steel Division InfoApp, im Intranet und per Newsletter werden laufend alle wichtigen Infos und Neuigkeiten kommuniziert.