
Unsere knapp 50.000 Lieferant:innen müssen sich an ökologische und soziale Standards halten. Welche Maßnahmen wir im voestalpine-Konzern zu diesem Zweck ergreifen, lesen Sie hier.
Nachhaltiges Wirtschaften endet bei uns nicht an der Konzerngrenze. Auch von unseren weltweit knapp 50.000 Lieferant:innen fordern wir die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards. Mit einem Bündel an Maßnahmen sorgen wir dafür, dass unsere Lieferant:innen soziale und ökologische Standards einhalten.
Die Roadmap „Nachhaltigkeit in der Lieferkette“ sorgt für Transparenz und Nachhaltigkeit in der gesamten Lieferkette. Sie umfasst mehrere Maßnahmen:
Risiken identifizieren und einschränken
Um negative ökologische und soziale Auswirkungen in unserer Lieferkette zu identifizieren, zu vermeiden oder einzuschränken, unterziehen wir alle Unternehmen, die uns mit Produkten und Dienstleistungen beliefern, einer klassische Risikobewertung. Dabei berücksichtigen wir sowohl landesspezifische als auch branchen- bzw. warenspezifische Risiken.
Der Großteil unserer Lieferant:innen schneidet in dieser Risikobewertung gut ab. Bei nur etwa 1 % werden soziale oder ökologische Risiken vermutet. Dort braucht es zusätzliche Nachweise wie relevante Zertifizierungen oder aber weitere Maßnahmen, wie die gemeinsame Entwicklung von Verbesserungsplänen. So können wir garantieren, dass wir unsere Produkte und Dienstleistungen ressourcenschonend und nach anerkannten Arbeitsbedingungen beschaffen.
"Wir setzen auf langfristige Partnerschaften und kennen unsere Businesspartner:innen gut. Wir sehen es als unsere Aufgabe, Bewusstseinsbildung zu betreiben und unsere Lieferant:innen in Sachen Nachhaltigkeit zu begleiten."
Verhaltenskodex für Geschäftspartner:innen
Über unseren Verhaltenskodex fordern wir von unseren Lieferant:innen Transparenz bezüglich der Einhaltung sozialer und ökologischer Standards sowie die Reduktion von CO₂-Emissionen ein.
Der Verhaltenskodex für voestalpine-Geschäftspartner:innen basiert auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Prinzipien des UN Global Compacts, der Internationalen Menschenrechtscharta, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption sowie auf den Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation. Er umfasst etwa die Verpflichtung zur Einhaltung von Gesetzen und Umweltschutzstandards, die Achtung der Menschenrechte oder das Verbot von Zwangs- und Kinderarbeit.
Die Reduktion der CO₂-Emissionen durch unsere Lieferant:innen ist relevant, um unser Ziel – 25 % weniger Scope 3-Emissionen bis 2029 – zu erreichen. Immerhin gehen rund zwei Drittel unserer Scope 3-Emissionen auf Rohstoffe zurück.
Konkrete Vorgaben zur CO₂-Reduktion in der Lieferkette sind noch in Entwicklung und werden maßgeblich auch von deren Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit abhängen.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Um die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien in der Lieferkette sicherzustellen, arbeiten wir mit Checklisten, Fragebögen und auch Besuchen vor Ort. Voraussetzung für das alles ist die laufende Kommunikation mit unseren Businesspartner:innen. Kein einfaches Unterfangen bei einer dezentralen Organisation wie unserer mit knapp 50.000 Lieferant:innen in mehr als 70 Ländern weltweit.
Begleitend entwickeln wir Kennzahlen und Reportingstrukturen. Darüber hinaus überarbeiten wir unsere Einkaufsprozesse, integrieren soziale und ökologische Kriterien in unseren Beschaffungsvorgang und schulen unsere Mitarbeiter:innen.
"Nachhaltigkeit in der Lieferkette sicherzustellen ist ein unglaublich komplexes Vorhaben. Dazu müssen wir das Thema Sorgfaltspflichten in der laufenden Kommunikation mit unseren knapp 50.000 Lieferant:innen als wesentliche Anforderung mitberücksichtigen."
Im Interesse der Stakeholder:innen
Mit unseren Bemühungen für eine nachhaltige Lieferkette reagieren wir auch auf die vermehrten Anfragen unserer Stakeholder:innen und Kund:innen.
Derzeit orientieren wir uns am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das mit Jänner 2023 in Kraft getreten ist, wobei wir auch die teils weitergreifenden Regeln der geplanten EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen – soweit möglich – berücksichtigen. Damit sind wir auf künftige gesetzliche Verpflichtungen gut vorbereitet.