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Zusätzliches Angebot

Reisemedizinische Beratung

Urlaub verbinden wir mit der erholsamsten Zeit im Jahr, doch vor allem in gesundheitlicher Hinsicht gibt es immer wieder unliebsame Überraschungen und Zwischenfälle, die den schönsten Urlaub zum Horrortrip machen können.
Bei längerfristig geplanten Auslandsaufenthalten empfiehlt sich der Arztbesuch 6 Wochen vor Abreise, um mögliche Impflücken noch rechtzeitig schließen zu können. Handelt es sich um eine Last-minute-Reise, sollte sofort der Arzt des Vertrauens oder eine reisemedizinische Beratungsstelle aufgesucht werden, um alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen.

    • Impfpass
    • Informationen zur Reise (Dauer, Reiseroute, Reisebedingungen...)
    • Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden müssen
    • Impfberatung
    • Kontrolle des Impfpasses
    • Information über im Ausland vorgeschriebene/empfohlene Impfungen
    • Beratung über hygienische Maßnahmen im Reiseland
    • Trinkwasserhygiene, Ernährung, Schutz vor sexuell übertragbaren Erkrankungen
    • Information über Haut- und Sonnenschutz
    • Beratung über Unfallgefahren im Straßenverkehr, Schwimm-,Tauch- und Bergunfälle
    • Information über reiseassoziierte Beschwerden wie Flugangst, Reisethrombose, Reisekrankheit, Jetlag
    • Information über Stressbelastungen und Anpassungsstörungen in fremden Kulturen
    • Informationen über landesspezifische Erkrankungen und deren Vermeidung z.B. Malaria (Mückenschutz, Malariaprophylaxe)
    • Informationen und Verhaltensmaßnahmen zu landesspezifischen Gifttieren im Meer und an Land (Giftschlangen, Quallen, etc.)
    • Besondere Rücksichtnahme auf Themen wie Bergsteigen in großer Höhe oder Sporttauchen
    • Berücksichtigung vorbestehender chronischer Erkrankungen wie Zuckerkrankheit, Bluthochdruck und Medikamenteneinnahme
    • Allergien
    • Schwangerschaft und Reisefähigkeit
    • Zusammenstellung einer Reiseapotheke

Eine kompetente reisemedizinische Beratung erfolgt individuell auf die Person und das Reisezielabgestimmt und benötigt Zeit. Einige Informationen über derzeit am Reisezielaktuelle Erkrankungen oder Epidemien können aus dem Internet bezogen werden, ersetzen aber nicht den Besuch beim Arzt.

Angepasste PSA

  • Orthopädische Zurichtungen und Einlagenversorgungen an Sicherheitsschuhen dürfen seit 2012 nur mehr durch Orthopädieschuhmacher mittels besonderer Bausätze durchgeführt werden.

    Nach Feststellung der Notwendigkeit von orthopädischen Sicherheitsschuhen, durch einen Facharzt, ist ein Termin im AMZ zu vereinbaren. Der Heilbehelfsschein und Befunde sind auf jeden Fall mitzubringen.

    Zusammen mit dem Mitarbeiter (und bei Bedarf der Sicherheitsfachkraft) wird je nach Gefährdung das passendste Modell der zur Verfügung stehenden Anbieter ausgesucht. Von der Arbeitsmedizin und dem jeweiligen Betrieb wird das entsprechende Bestellformular/Verwendungsbescheinigung für die Schuhe ausgefüllt.

    Mit dem im Magazin ausgefassten Sicherheitsschuh sucht der Arbeitnehmer einen Orthopädischen Schuhmacher auf, der dann die entsprechende Zurichtung durchführt.

    Die Kosten für die Sicherheitsschuhe samt Einlagen oder Zurichtungen werden vom Betrieb übernommen!

    Die Verrechnung von Einlagen für den Privatgebrauch erfolgt nach wie vor über die Krankenkasse!

  • An Arbeitsplätzen, an denen Schutzbrillentragepflicht besteht, werden die Kosten für eine optische Schutzbrille vom Betrieb übernommen.

    Die Brillenanpassung erfolgt in einem Beratungsgespräch wo anhand eines aktuellen Brillenrezeptes (nicht älter als 6 Monate) und auf den Arbeitsplatz abgestimmt ein passendes Modell ausgewählt und angepasst wird.

  • Bei Bildschirmbrillen handelt es sich um Sehbehelfe, die ab einem gewissen Alter für Arbeitnehmerinnen notwendig werden, wenn die Lesebrille (wegen der „Altersweitsichtigkeit“) für die Bildschirmtätigkeit nicht mehr ausreicht und grundsätzlich Bildschirmarbeit nach der Bildschirmarbeitsverordnung verrichtet wird (Tätigkeit verbunden mit Dateneingabe; länger als 2 Stunden durchgehend pro Arbeitstag oder mind. 3 Stunden über den ganzen Tag verteilt).

    Über das AMZ werden nur Nahcomfort-Brillen bestellt, die im unteren Anteil die Lesedistanz abbilden und im oberen Anteil die Bildschirmdistanz. Auf die Ferne erfolgt keine Korrektur und dieser Sehbehelf ist ausschließlich für Bildschirmarbeit geeignet!

    Der Bestellablauf ist derselbe wie bei der optischen Schutzbrille.