Bekanntmachung gemäß § 93 Abs. 1 BörseG
Die voestalpine AG gibt hiermit gemäß § 93 Abs. 1 Börsegesetz bekannt, dass das Grundkapital der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung durch Ausgabe von 159.999 auf den Inhaber lautende Stück Stückaktien an Gläubiger der von der voestalpine AG im Juli 2005 begebenen Wandelanleihe mit Wirksamkeit zum 28. November 2008 von EUR 298.756.264,42 auf EUR 299.046.953,94 erhöht wurde. Dies entspricht einer Erhöhung des Grundkapitals der voestalpine AG um rund 0,1%.