Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG.
Gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz gibt die voestalpine AG bekannt, dass sie 139.688 Stück eigene Aktien (das entspricht 0,08 % des Grundkapitals) an Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns bzw. an die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung zur Zuteilung an Mitarbeiter der voestalpine-Gruppe übertragen hat. Davon wurden 8.452 Stück zu einem Preis von 30 EUR, 32.182 Stück zum Preis von 34,78 EUR und 99.054 Stück zum Preis von 33 EUR übertragen. Dies erfolgte im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungs-programmes der voestalpine.