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Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG.

8. Juli 2011 | 

Gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz gibt die voestalpine AG bekannt, dass sie 139.688 Stück eigene Aktien (das entspricht 0,08 % des Grundkapitals) an Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns bzw. an die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung zur Zuteilung an Mitarbeiter der voestalpine-Gruppe übertragen hat. Davon wurden 8.452 Stück zu einem Preis von 30 EUR, 32.182 Stück zum Preis von 34,78 EUR und 99.054 Stück zum Preis von 33 EUR übertragen. Dies erfolgte im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungs-programmes der voestalpine.

Der von Mitarbeitern gehaltene Anteil an der voestalpine AG beträgt im Vergleich zum Stichtag 31. März 2011 (= Ende des Geschäftsjahres 2010/11 der voestalpine AG) unverändert 13 %. Davon entfallen rund 12,1 % auf das eigentliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell und etwa 0,9 % auf Privataktien von derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern, deren Stimmrechte ebenfalls der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung übertragen wurden.

Mit 8. Juli 2011 hält die voestalpine AG insgesamt 328.186 Stück eigene Aktien.