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Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörsenG

23. Juni 2008 | 

Im Rahmen der von der voestalpine AG im Juli 2005 begebenen Wandelschuldverschreibung haben weitere Inhaber von der Ausübung ihres Wandlungsrechts in voestalpine-Aktien Gebrauch gemacht.

In diesem Zusammenhang gibt die voestalpine AG gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz bekannt, dass sie 1.304.851 Stück eigene Aktien (das entspricht 0,79 % des Grundkapitals der voestalpine AG) an Gläubiger der Wandelanleihe zum Wandlungskurs von EUR 18,75, insgesamt somit für EUR 24.465.956,25, übertragen hat. Mit 1. Juli 2008 wird die voestalpine AG weitere 479.999 Stück eigene Aktien (rund 0,29 % des Grundkapitals) an Gläubiger der Wandelanleihe zum Wandlungskurs von EUR 18,75, insgesamt somit für EUR 8.999.981,25, übertragen.

Darüber hinaus hat die voestalpine AG 944.915 Stück eigene Aktien (das entspricht 0,58 % des Grundkapitals) an Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns bzw. an die voestalpine – Arbeitnehmer-Privatstiftung zur Zuteilung an Mitarbeiter der voestalpine-Gruppe übertragen. Davon wurden 800.000 Stück zum Preis von EUR 39,44, 141.348 Stück zum Preis von EUR 52,- und 3.567 Stück zum Preis von EUR 51,- übertragen. Diese Übertragung erfolgte im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine; der von Mitarbeitern gehaltene Anteil an der voestalpine AG beträgt nunmehr 11,3 %.

Mit 2. Juli 2008 wird die voestalpine AG insgesamt 1.831.931 Stück eigene Aktien halten.