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Verfahren gegen UWD ruhend gestellt – Basis für Grundsatzerklärung zur Zusammenarbeit mit NGOs

Mit der Beilegung der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem Umweltdachverband in Zusammenhang mit dem Thema LD-Schlacke leistet voestalpine einen wesentlichen Schritt zur Wiederherstellung einer gegenseitigen Vertrauensbasis – nicht nur gegenüber den in der Thematik besonders exponierten Umweltverbänden wie dem UWD, sondern vor allem auch als Grundlage einer emotionsfreien und konstruktiven künftigen Zusammenarbeit mit österreichischen NGOs insgesamt. voestalpine hat nun eine diesbezügliche Grundsatzerklärung mit einem klaren Bekenntnis zu einem konstruktiven, fairen und sachlichen Dialog veröffentlicht.

Klage gegen UWD „ewig ruhend“ gestellt

Nachdem UWD-Ehrenpräsident Gerhard Heilingbrunner gegenüber der voestalpine erklärt hatte, die gegen das Unternehmen wiederholt vorgebrachten strafrechtlichen Vorwürfe nicht weiter aufrechtzuerhalten, hat voestalpine am vergangenen Freitag das beim Handelsgericht Wien anhängige Verfahren sowohl gegen den UWD als auch dessen Ehrenpräsidenten endgültig ruhend gestellt. Zudem bekennen sich sowohl voestalpine als auch UWD zu den Ergebnissen des vom Umweltbundesamt (UBA) im Auftrag des Umweltministeriums abgehaltenen Expertendialogs vom 5. März über dein Einsatz von LD-Schlacke im Straßenbau. Die Streitbelegung stellt für beide Parteien einen wichtigen Schritt zur Versachlichung und Entemotionalisierung der Debatte um diese Thematik dar.

voestalpine Stahl GmbH hatte am 9. Jänner 2014 Klage gegen den UWD und seinen Ehrenpräsidenten auf Unterlassung, Widerruf, Veröffentlichung des Widerrufs sowie Feststellung der Haftpflicht eingebracht. Grund dafür waren wiederholt zuvor gegen das Unternehmen erhobene Vorwürfe, unter anderem der vorsätzlichen ALSAG-Hinterziehung, die bereits Ende 2013 von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verworfen wurden.

„Mit der Beilegung der Rechtsauseinandersetzung mit dem UWD verbinden beide Seiten – insbesondere aber voestalpine – die Erwartung, die Diskussion in dieser Angelegenheit im Sinne aller an einer sachlichen Lösung Interessierten zu beenden und eine klare rechtliche Regelung herbeizuführen“, betont das Unternehmen.

Transparenz, Offenheit und Dialogbereitschaft

In der Grundsatzerklärung zur Zusammenarbeit mit NGOs heißt es: „Dieses Verhältnis sollte auf gegenseitigem Verständnis für die jeweils unterschiedlichen Interessenlagen, auf Transparenz und offener Kommunikation, auf ehrlicher Dialogbereitschaft sowie – allen voran – auf wechselseitigem Respekt beruhen und nicht Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen, strafrechtlicher Vorwürfe und Misstrauens sein. Von Seiten der voestalpine bekennen wir uns – wie bereits in der Vergangenheit – ohne Einschränkungen zur Einhaltung dieser Prämissen.“