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RoHS - Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe

Die EU-Richtlinie 2011/65/EU dient der Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Sie regelt die Verwendung und das Inverkehrbringen von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen.

Die Richtlinie 2011/65/EU RoHS („Restriction of the use of certain Hazardous Substances”) ist mit 21. Juli 2011 in Kraft getreten undbeschränkt die zulässigen Höchstkonzentrationen (Gewichtsprozent w/w) von sechs gefährlichen Stoffen (z.B. den Schwermetallen Blei, Quecksilber, Cadmium sowie sechswertigem Chrom) in homogenen Werkstoffen.

Die Stoffliste wurde mit der delegierten Richtlinie 2015/863/EU vom 31. März 2015 erweitert, womit Beschränkungen für weitere Stoffe mit 22. Juli 2019 in Kraft treten.

Als Teil der Lieferkette zur Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichten wir uns zur Einhaltung der RoHS Richtlinie unseren Kunden gegenüber.

Alle Verpflichtungen und die entsprechende Transparenz setzen wir entlang unserer Lieferkette gleichermaßen voraus und fordern diese ein.