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Ad-Hoc Meldung vom 9. März 2015

9. März 2015 | 

voestalpine beschließt zum Ausbau des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms Erhöhung des Grundkapitals um 1,45 % Ergebnissteigerung

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates hat der Vorstand der voestalpine AG am 9. März 2015 beschlossen, von seiner Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals gemäß § 4 Abs. 2b der Satzung Gebrauch zu machen und das Grundkapital der voestalpine AG durch Ausgabe von 2.500.000 neuer, auf Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien) und somit um rund 1,45% zu erhöhen. Der Ausgabebetrag pro Stückaktie wurde mit EUR 34,48 festgelegt. Der Ausgabebetrag entspricht dem Durchschnitt der Börsenschlusskurse der voestalpine-Aktie in den letzten 5 Handelstagen vor Beschlussfassung durch den Vorstand am 9. März 2015.

Die neu geschaffenen Aktien dienen dem Ausbau und der Absicherung des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der voestalpine. Zur Übernahme der Aktien wurde daher unter Ausschluss des Bezugsrechtes sämtlicher anderer Aktionäre nur die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung zugelassen, welche die Aktien treuhändig für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden Mitarbeiter hält.

Mit Durchführung der Kapitalerhöhung wird das Grundkapital der Gesellschaft EUR 317.851.287,79 betragen und in 174.949.163 Aktien zerlegt sein. Die Durchführung der Kapitalerhöhung ist bis Ende April 2015 geplant.

Der voestalpine-Konzern hat bereits im Jahr 2000 ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm eingeführt und dieses seither kontinuierlich ausgebaut. Aktuell hält die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung rund 12,6% des Grundkapitals der voestalpine AG. Ebenfalls im Wege der Stiftung werden darüber hinaus rund 1,1% Privataktien von ehemaligen und aktuellen Konzernmitarbeitern verwaltet. Nach der Kapitalerhöhung steigt dieser Anteil auf 13,8% (zuzüglich rund 1,1% Privataktien).

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren der voestalpine AG dar. Da die neuen Aktien nicht öffentlich angeboten werden, sondern ausschließlich von der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung, welche die Aktien treuhändig für die am Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der voestalpine teilnehmenden Mitarbeiter hält, bezogen werden können und da die Kapitalerhöhung weniger als 10% der bisher ausgegebenen und an der Börse zugelassenen voestalpine Aktien umfasst, ist kein Prospekt nach Kapitalmarktgesetz oder Börsegesetz erforderlich.