Bekanntmachung gemäß § 82 Abs. 9 BörseG
Gemäß § 82 Abs. 9 Börsegesetz gibt die voestalpine AG bekannt, dass sie 164.682 Stück eigener Aktien (das entspricht 0,1 % des Grundkapitals) an Mitarbeiter des voestalpine-Konzerns bzw. an die voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung zur Zuteilung an Mitarbeiter der voestalpine-Gruppe übertragen hat. Davon wurden 158.991 Stück zu einem Preis von 17 EUR und 5.691 Stück zum Preis von 20,31 EUR übertragen. Dies erfolgte im Rahmen des bestehenden Mitarbeiterbeteiligungsprogrammes der voestalpine.
Der von Mitarbeitern gehaltene Anteil an der voestalpine AG beträgt unverändert 13,5 %. Davon entfallen rund 13 % auf das eigentliche Mitarbeiterbeteiligungsmodell und etwa 0,5 % auf Privataktien von derzeitigen oder ehemaligen Mitarbeitern, deren Stimmrechte ebenfalls der voestalpine Mitarbeiterbeteiligung Privatstiftung übertragen wurden.
Mit 3. Juli 2009 hält die voestalpine AG insgesamt 730.644 Stück eigene Aktien.



