Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen, Veröffentlichung des Rückkaufprgramms
In der 11. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG vom 1. Juli 2003 wurde der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs.1 Ziff. 4 Aktiengesetz und bzw. oder gemäß § 65 Abs.1 Ziff. 8 Aktiengesetz zu erwerben, wobei das Gesamtausmaß der erworbenen eigenen Aktien 10% des jeweiligen Grundkapitals nicht überschreiten darf, die Ermächtigung bis einschließlich 31.12.2004 gilt und gemäß der Ermächtigung der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 15,-- und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 50,-- beträgt.
Der Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff 4. und Ziff. 8 Aktiengesetz wurde am 4./ 5. Juli 2003 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Der Vorstand der voestalpine AG hat beschlossen, von der Ermächtigung der 11. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 1. Juli 2003 zum Aktienrückkauf im Umfang von bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautenden Stück Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund 2,5 % des Grundkapitals der Gesellschaft, Gebrauch zu machen. Dieser gefasste Beschluss des Vorstandes der voestalpine AG wird hiemit gemäß § 65 Abs. 1a AktG und § 82 Abs. 9 BörseG iVm § 4 Abs. 2 VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) veröffentlicht. Weiters wird das Rückkaufprogramm gemäß § 65 Abs. 1a AktG und gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm § 5 VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) veröffentlicht.
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 und Ziff. 8 Aktiengesetz: 1. Juli 2003.
- Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a AktG: Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 4./ 5. Juli 2003.
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 17. Mai 2004 bis längstens 31. Dezember 2004.
- Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der voestalpine AG (einheitliche Aktiengattung).
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien: bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautende Stück Stückaktien der voestalpine AG, das heißt bis zu 2,5 % des Grundkapitals der voestalpine AG.
- Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 15,--, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 50,--.
- Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien: Der Rückkauf der Aktien der voestalpine AG auf Grund dieses Rückkaufprogrammes findet über die Wiener Börse statt. Zweck des Rückkaufs der Aktien ist die allfällige Bedienung des Stock Option Programms 2001 der voestalpine AG aber auch allgemein eine Verbesserung der Nachfrage für die Aktie der voestalpine AG. Ein Bericht zum Stock Option Programm 2001 der voestalpine AG wurde im Amtsblatt zur Wiener Zeitung Nr. 115 vom 18. Juni 2001 veröffentlicht. Die voestalpine AG behält sich vor, die rückgekauften Aktien auch für sonstige Zwecke (im Sinne des § 65 Abs. 1 Ziff. 8 AktG) zu verwenden oder diese wieder über die Börse zu verkaufen. Aus Anlass dieses Rückkaufprogrammes findet keine Einziehung von Aktien statt. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck bleibt jedoch ausgeschlossen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückkaufprogrammes auf die Börsezulassung der Aktien der Emittentin: keine.
- Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2001 der voestalpine AG an leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder der Emittentin:
Am Stock Option Programm 2001 der voestalpine AG nehmen insgesamt 149 Personen teil, an die insgesamt rund 1,1 Mio. Optionen zum Bezug je einer Aktie ausgegeben wurden. Details des Stock Option Plans 2001 der voestalpine AG sind im Amtsblatt der Wiener Zeitung Nr. 115 vom 18. Juni 2001 abgedruckt.
Die voestalpine AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV durch die Veröffentlichung von Angaben über die öffentlich zugängliche Internet-Seite der voestalpine AG www.voestalpine.com unter "Aktienrückkaufprogramm" erfüllen.
Linz, am 12. Mai 2004
Der Vorstand