Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms sowie Veröffentlichung des Beschlusses, das bestehende Rückkaufprogramm zu beenden
In der 13. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG vom 30. Juni 2005 wurde der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs.1 Ziff. 4 Aktiengesetz und bzw. oder gemäß § 65 Abs.1 Ziff. 8 Aktiengesetz zu erwerben, wobei das Gesamtausmaß der erworbenen eigenen Aktien 10% des jeweiligen Grundkapitals nicht überschreiten darf, die Ermächtigung bis einschließlich 31.12.2006 gilt und gemäß der Ermächtigung der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 30,- und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert EUR 80,- beträgt.
Der Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff 4. und Ziff. 8 Aktiengesetz wurde am 5. Juli 2005 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Der Vorstand der voestalpine AG hat am 22. Juli 2005 beschlossen, von der Ermächtigung der 13. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Juni 2005 zum Aktienrückkauf im Umfang von bis zu 1.000.000 auf Inhaber lautende Stück Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht rund 2,53% des Grundkapitals der Gesellschaft, Gebrauch zu machen.
Dieser gefasste Beschluss des Vorstandes der voestalpine AG wird hiermit gemäß § 65 Abs. 1a AktG und § 82 Abs. 9 BörseG iVm § 4 Abs. 2 VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) veröffentlicht.
Weiters wird das Rückkaufprogramm gemäß § 65 Abs. 1a AktG und gemäß § 82 Abs. 9 BörseG iVm § 5 VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) veröffentlicht.
Die voestalpine AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der VeröffentlichungsV durch die Veröffentlichung von Angaben über die öffentlich zugängliche Internet-Seite der voestalpine AG www.voestalpine.com unter „Investor Relations - Rückkaufprogramme“ erfüllen.
Der Vorstand der voestalpine AG hat am 22. Juli 2005 weiters beschlossen, das auf Grund der Ermächtigung der 12. Hauptversammlung vom 1. Juli 2004 und des Beschlusses des Vorstandes vom 21. April 2005, veröffentlicht am 23. April 2005 im Amtsblatt der Wiener Zeitung, bestehende Rückkaufprogramm mit 22. Juli 2005 zu beenden.
Dieser gefasste Beschluss des Vorstandes der voestalpine AG wird hiermit gemäß § 4 Abs. 4 VeröffentlichungsV (BGBl II 2002/112) veröffentlicht.
Linz, am 22. Juli 2005
Der Vorstand
| voestalpine | 40,25 | + |
| ATX | 3 598,95 | - |
| Wien, 25.07.08 | 17:45 | MEZ |