BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES,
VON EINER RÜCKKAUFERMÄCHTIGUNG GEBRAUCH ZU MACHEN
In der 15. ordentlichen Hauptversammlung der voestalpine AG vom 4. Juli 2007 wurde der Vorstand der voestalpine AG ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 Aktiengesetz und bzw. oder gemäß § 65 Abs.1 Ziff. 8 Aktiengesetz zu erwerben, wobei das Gesamtausmaß der erworbenen eigenen Aktien 10% des jeweiligen Grundkapitals nicht überschreiten darf, die Ermächtigung bis einschließlich 31.12.2008 gilt und gemäß der Ermächtigung der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 20% unter und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 10% über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der dem Rückerwerb vorhergehenden 3 Börsetage beträgt.
Der Beschluss der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4. und Ziff. 8 Aktiengesetz wurde am 4. Juli 2007 veröffentlicht.
Das derzeit auf Grund der Ermächtigung der 14. Hauptversammlung vom 5. Juli 2006 und des Beschlusses des Vorstandes vom 10. Oktober 2006 bestehende Rückkaufprogramm läuft mit 31. Dezember 2007 aus. Der Vorstand der voestalpine AG hat daher am 11. Dezember 2007 beschlossen, mit Wirkung ab 2. Jänner 2008 von der Ermächtigung der 15. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. Juli 2007 zum Aktienrückkauf im Umfang von bis zu maximal 10% des Grundkapitals, das sind derzeit bis zu 16.443.903 auf Inhaber lautende Stück Stückaktien der Gesellschaft, Gebrauch zu machen.
Dieser gefasste Beschluss des Vorstandes der voestalpine AG wird am 13. Dezember 2007 per Medieninformation veröffentlicht und lautet wie folgt:
- Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 und Ziff. 8 Aktiengesetz: 4. Juli 2007.
- Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses gemäß § 65 Abs. 1a AktG: Medieninformation gemäß § 82 Abs. 8 Börsegesetz vom 4. Juli 2007.
- Beginn und voraussichtliche Dauer des Rückkaufprogramms: 2. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008.
- Aktiengattung, auf die sich das Rückkaufprogramm bezieht: auf Inhaber lautende Stückaktien der voestalpine AG (einheitliche Aktiengattung).
- Beabsichtigtes Volumen (Stücke) des Rückkaufs eigener Aktien: bis zu maximal 10% des Grundkapitals, das sind derzeit bis zu 16.443.903 auf Inhaber lautende Stück Stückaktien der voestalpine AG.
- Höchster und niedrigster zu leistender Gegenwert je Aktie: Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juli 2007 beträgt der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 20% unter und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert maximal 10% über dem durchschnittlichen Börseschlusskurs der dem Rückerweb vorhergehenden 3 Börsetage.
- Art und Zweck des Rückkaufs eigener Aktien: Der Rückkauf der Aktien der voestalpine AG auf Grund dieses Rückkaufprogramms findet über die Wiener Börse statt, wobei dieser ausschließlich über Kreditinstitute erfolgt. Zweck des Rückkaufs der Aktien ist die allfällige Bedienung von Mitarbeiterbeteiligungs- und Stock Option Programmen des voestalpine Konzerns sowie eine allfällige Bedienung der am 15. Juli 2005 von der voestalpine AG begebenen Wandelschuldverschreibung. Die voestalpine AG behält sich vor, die rückgekauften Aktien auch für sonstige Zwecke (im Sinne des § 65 Abs. 1 Ziff. 8 AktG), wie zum Beispiel zur Begleitung der Wachstumsstrategie des Konzerns, zu verwenden, oder gegebenenfalls auch einzuziehen. Der Handel mit eigenen Aktien als Erwerbszweck bleibt jedoch ausgeschlossen.
- Allfällige Auswirkungen des Rückkaufprogramms auf die Börsezulassung der Aktien der Emittentin: keine.
- Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Programms 2006 der voestalpine AG an leitende Angestellte und Vorstandsmitglieder des voestalpine Konzerns: Im Rahmen des Stock Option Programms 2006 der voestalpine AG sind gegenwärtig insgesamt 4.209.795 Optionen zum Bezug je einer Aktie ausgegeben. Details des Stock Option Programms 2006 der voestalpine AG wurden im Amtsblatt der Wiener Zeitung Nr. 115 vom 14. Juni 2006 veröffentlicht.
Die voestalpine AG wird die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der Veröffentlichungsverordnung durch die Veröffentlichung von Angaben über die öffentlich zugängliche Internet-Seite der voestalpine AG www.voestalpine.com unter „Investor Relations – Aktie – Aktienrückkaufprogramm“ erfüllen.
Linz, am 11. Dezember 2007
Der Vorstand